Informationen
Bei dem Verkauf eines Hauses fallen bestimmte Kosten an, die von dem Käufer oder dem Verkäufer bezahlt werden müssen. Nach einer vorherigen Einigung ist es auch möglich, dass die Kosten von beiden Seiten geteilt werden.
Notarkosten
Für den Hausverkauf muss eine beglaubigte Urkunde von einem Notar angefertigt werden, damit das Eigentum rechtmäßig auf den Käufer übergeht. Die Kosten für einen Notar trägt in der Regel der Käufer. Wenn es trotz Beauftragung des Notars letztendlich nicht zu einem Hausverkauf kommt, fallen die Kosten zu Lasten des Auftraggebers. Als Verkäufer einer Immobilie sollte man daher dem Käufer die Beschaffung eines Notars überlassen.
Die Höhe der Kosten für einen Notar liegen bei etwa 1,6 Prozent des Verkaufspreises.
Maklergebühren
Wer sein Haus verkaufen möchte, kann dafür einen Immobilienmakler beauftragen. Der Makler übernimmt dann den Verkauf mit der dazugehörenden Abwicklung. Die anfallende Maklerprovision kann mit verschiedenen Varianten beglichen werden.
Die Höhe der Maklergebühren liegt zwischen 3 und 6 Prozent des Verkaufspreises. Es können allerdings auch abweichende Vereinbarungen getroffen werden, wodurch der Verkäufer diese Gebühren zum Beispiel nicht erbringen muss.
Grunderwerbsteuer
Bei einem Hauskauf fällt die Grunderwerbsteuer an. Im Normalfall muss der Käufer die Kosten hierfür tragen. Die Steuer muss allerdings nicht entrichtet werden, wenn zum Beispiel die Immobilie geerbt, geschenkt oder von dem Ehegatten gekauft wurde.
Die Höhe der Grunderwerbsteuer ist in fast jedem Bundesland unterschiedlich und liegt daher zwischen 3,5 und 5 Prozent des Kaufpreises.
Werbekosten
Werbekosten fallen beim Hausverkauf an, wenn man bestimmte Maßnahmen für die Vermarktung durchführt, um Käufer zu gewinnen.
Wenn man das Haus privat verkaufen möchte, muss man die Werbekosten selber tragen und kann das entsprechende Budget bewusst festlegen. Bei dem Verkauf des Hauses mit einem Immobilienmakler werden die Kosten hierfür ohne Einschränkung übernommen. Der Verkäufer muss also für die Vermarktung nicht in Vorleistung gehen.