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Wenn Sie Ihr Haus verkaufen, ist dies nur noch mit einem Notar möglich. Der Notar setzt den Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer auf. Damit der Vertrag mit den Interessen und Vorgaben beider Parteien gestaltet wird, erfragt der Notar bei dem Verkäufer und dem Käufer was der Kaufvertrag beinhalten soll. Haben sich beide Parteien auf den Hausverkauf und deren Konditionen geeinigt, erstellt der Notar den Vertrag.
Bei Abschluss des Vertrages setzen sich Käufer und Verkäufer mit dem Notar zusammen. Dabei geht der Notar sämtliche Punkte des Kaufvertrages durch, um eventuell gewollte Änderungen am Vertrag noch vornehmen zu können. Wenn niemand etwas einzuwenden hat, wird der Kaufvertrag unterschrieben und der Hauskauf kommt zustande.
Darüber hinaus kümmert sich der Notar auch um die Änderung des Grundbucheintrages, damit das Eigentum der Immobilie auf den Käufer übergeht.
Die Kosten für einen Notar trägt in der Regel der Käufer der Immobilie. Ein Notar berechnet für seine Tätigkeit beim Hausverkauf etwa 1,6 Prozent vom Kaufpreis.