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Wer bezahlt die Maklerprovision?

Informationen

Wenn Sie einen Makler für den Hausverkauf beauftragen, können Sie mit ihm vor Unterzeichnung des Maklervertrages die Handhabung der Maklerprovision vereinbaren. Für die Maklerprovision gibt es drei verschiedene Modelle, die man in dem Vertrag festlegen kann.

Verkäufer
Sie können zum Beispiel festlegen, dass die Maklerprovision bei einer erfolgreichen Vermittlung der Immobilie lediglich von Ihnen zu bezahlen ist. Für den Käufer der Immobilie fallen somit keine Kosten für Maklerprovisionen an. Dieses Vorgehen macht dann Sinn, wenn Ihr Haus aufgrund des Standortes schwer zu vermitteln ist und Sie dem Käufer entgegenkommen möchten.

Teilung
Eine andere Möglichkeit wäre, dass sich Verkäufer und Käufer die Maklerprovision teilt. Demnach trägt jede Partei die Hälfte der anfallenden Provision, die in diesem Fall dann nur bei etwa 3 Prozent des Immobilienpreises liegen würde.

Käufer
Als drittes Modell kann abgemacht werden, dass die Maklerprovision nur von dem Käufer des Hauses zu tragen ist. Dadurch muss der Hausverkäufer keine Provision bezahlen. Diese Variante wird oft in Gebieten vereinbart, wo eine sehr große Nachfrage nach Immobilien besteht.

Wer letztendlich die Maklerprovision bezahlt, kann je nach Situation festgelegt werden. Eine genaue Absprache sollte daher mit dem Makler getroffen werden.

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